§ 1 Geltungsbereich
1) Diese von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen zwischen Mehr.Wert. GmbH,
Edisonstr. 2, 87437 Kempten, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Daniel Groß, (im Folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber) für insbesondere aber nicht abschließend Beratung (Unternehmensberatung, Fördermittelberatung), Finanzplanung und Marketing sowie weitere angebotene Produkte und damit verbundene Leistungen (im folgenden Leistungen).
2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB als auch Verbrauchern nach § 13 BGB.
3) Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber der Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
1) Dem Auftraggeber wird ein Angebot unter Mitteilung des Leistungsinhaltes, des Leistungsumfangs und der entsprechenden Vergütung unterbreitet. Dieses Angebot wird mit den AGB an den Auftraggeber versendet.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Auftragnehmers und dessen Leistung annimmt. Der Auftragnehmer ist für die Dauer von 2 Wochen an das Angebot gebunden. Im Falle einer mündlichen Annahme durch den Auftraggeber bestätigt der Auftragnehmer den Vertragsschluss in Textform.
3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die erwartete Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten oder sonst aus wichtigen Gründen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 3 Leistungsinhalt
1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend des vereinbarten Umfangs. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann, insbesondere bei Dienstleistungen, nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungserbringung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungsinhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
3) Im Übrigen ergeben sich die konkreten Leistungsinhalte aus den Vertragsunterlagen oder Produktbeschreibungen bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
4) Der Auftragnehmer ist bei Ort, Zeit und Strukturierung der Leistungserbringung frei und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftrag dies erfordert.
5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte in Form von Subunternehmern einzusetzen. Hierbei kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber zustande.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers, Eigenverantwortlichkeit
1) Die Leistung ist in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll/ wirkungsvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte und das Zuverfügungstellen von Unterlagen als Grundvoraussetzung für eine Leistung wie auch für eine aktive Mitarbeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Zugang zu sämtlichen erforderlichen Unterlagen zu gewähren bzw. ihm die erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen sowie ihn über eintretenden Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Auftraggeber die Leistungsinhalte verneint oder anderweitig ablehnt bzw. seinen vertraglichen Pflichten nicht ausreichend nachkommt. Vorab hat der Auftragnehmer den Auftraggeber jedoch abzumahnen.
3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Bedarf entsprechende Räumlichkeiten und Ausstattungen bei Durchführung von Maßnahmen vor Ort kostenfrei zur Verfügung zu stellen, genauso wie zur Auftragserfüllung erforderliche Unterlagen und Zugänge.
4) Der Auftraggeber ist während der Leistungserbringung in vollem Umfang selbst verantwortlich für sein Handeln. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Leistungserbringung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik.
2) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, die sich von Zeit zu Zeit in zumutbarem Umfang ändern. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bereitstellung der Leistungen und Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Nutzer zeitweise oder dauerhaft einzustellen. Änderungen oder Einschränkungen der Dienste teilt der Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mit.
3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Datenverlust aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung von Diensten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
1) Der Auftraggeber hat für die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht ausdrücklich bestimmt, gilt der vom Auftragnehmer genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
2) Die vereinbarte Vergütung ist binnen 10 Tagen ab Rechnungstellung zu begleichen. Soweit monatlich wiederkehrende Zahlungen geschuldet sind, haben diese monatlich im Voraus ab dem auf den Tag des Vertragsschlusses folgenden Tag und den monatlich entsprechenden Tag zu erfolgen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauszahlungen oder Abschläge zu verlangen. Wurde dies vereinbart, ist er berechtigt die Leistungserbringung solange zurückzuhalten, bis die fälligen Zahlungen (vollständig) beim Auftragnehmer eingegangen sind.
3) Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 40,00 für Aufwendungen zu erstatten. Es bleibt dem Auftraggeber jedoch überlassen, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt dem Auftragnehmer die Möglichkeit, die weiteren gesetzlichen Ansprüche aus Verzug geltend zu machen.
Kommt der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mir einer Rate in Verzug und leistet er auch auf Mahnung des Auftragnehmers hin nicht, wird der restliche noch ausstehende Betrag sofort fällig und kann vom Auftragnehmer geltend gemacht werden.
4) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Auftraggeber Gebühren, hat der Auftraggeber diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
§ 7 Leistungsausfall bei Dienstleistungen
1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Termin zur Leistungserbringung abzusagen, sofern beim Auftragnehmer oder einem Dritten, vom Auftragnehmer eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen.
2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Auftraggeber möglichst zeitnah mitzuteilen.
3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
4) Im Falle einer Absage wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung (ggf. anteilig) erstatten.
5) Die Erstattung umfasst lediglich den beim Auftragnehmer tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Auftraggeber gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Auftraggeber kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.
6) Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag zurück oder verweigert die Teilnahme, ohne dass dafür ein wichtiger von Auftraggeber zu benennender Grund vorliegt, ist der Auftragnehmer berechtigt die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dabei muss sich der Auftragnehmer jedoch anrechnen lassen, was an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart und durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erworben oder böswillig nicht erworben wurde.
§ 8 Stornobedingungen für vereinbarte Termine
1) Die Stornierung eines Termins bis zu 2 Tagen vor dem Termin ist kostenlos möglich.
2) Bei einer Stornierung ab 2 Tagen bis 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des (anteiligen) Betrages fällig.
3) Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem Termin wird der gesamte (anteilige) Betrag fällig.
4) Die Stornierung muss in Textform (E-Mail) erfolgen.
5) Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe entstanden ist. Der Betrag wird nicht fällig, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ein wichtiger Grund für die Verhinderung vorliegt. Er hat den Grund entsprechend nachzuweisen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
1) Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
2) § 9 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 9 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Auftragnehmer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
5) Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung ausdrücklich zu. Daten werden absolut vertraulich und entsprechend datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer wird über Informationen, die ihm der Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages erteilt hat, Stillschweigen bewahren, sofern dies nicht der Auftragserledigung zuwiderläuft.
§ 11 besondere Bestimmungen für Softwareprodukte
1) Sofern vertraglich vereinbart kann der jeweilige Vertrag auf Leistungen im Hinblick auf Softwareprodukte enthalten.
2) Um die Projekte entsprechend umsetzen zu können, ist der Auftraggeber verpflichtet, vom Auftragnehmer Softwarelizenzen zu erwerben. Bestimmte Laufzeiten werden im Angebot ausgewiesen.
3) Der Auftragnehmer versichert, dass er zur Übertragung der erforderlichen Lizenzen be-rechtigt ist.
4) Es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.
5) Für Supportleistungen gelten die Regelungen für Dienstleistungen entsprechend.
§ 12 Urheberrechte
1) Der Auftragnehmer hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Website veröffentlicht werden, sowie sämtlichen Leistungsunterlagen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erstellt oder erarbeitet werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und Inhalte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
2) Eine Abänderung der Inhalte durch den Auftraggeber ist untersagt.
3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Bild- und/oder Ton- bzw. Bildschirmaufnahmen der jeweiligen Leistung zu machen.
§ 13 Haftung
1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 13 Abs. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, ebenfalls beim Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorgaben
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